Treppenhausreinigung Karlsruhe – zuverlässig nach festem Plan
Wir übernehmen die Reinigung von Treppenhäusern, Fluren, Eingangsbereichen und Kellern in Karlsruhe und Umgebung. Feste Reinigungskräfte pro Objekt, klarer Leistungsplan, nachvollziehbare Abrechnung – und Schluss mit dem Putzplan im Hausflur.
- Feste Kraft pro Haus, kein wechselndes Personal
- Kosten sind in der Regel auf Mieter umlagefähig
- Reinigungsplan zum Aushang im Hausflur
- 62 Bewertungen mit 5,0 Sternen auf MyHammer
Wenn der Putzplan mehr Ärger macht als Sauberkeit
In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Treppenhausreinigung ein Dauerthema: Wer ist diese Woche dran, warum wurde wieder ausgelassen, und wieso sieht der Eingangsbereich aus wie er aussieht.
Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet das laufenden Aufwand – Beschwerden entgegennehmen, vermitteln, ermahnen. Für Mieter bedeutet es Reibung mit den Nachbarn. Und der Eingangsbereich, den jeder Interessent bei der Besichtigung als Erstes sieht, leidet ohnehin.
Eine professionelle Treppenhausreinigung löst das Thema dauerhaft: Es gibt einen festen Turnus, einen definierten Leistungsumfang und einen Ansprechpartner, der zuständig ist. Die Kosten lassen sich in der Regel über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen – dazu weiter unten mehr.
Wir betreuen Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte in ganz Karlsruhe. Vom Sechsparteienhaus in der Weststadt bis zur größeren Wohnanlage mit mehreren Aufgängen.
Was wir im Treppenhaus reinigen
Der genaue Umfang wird vorab schriftlich als Leistungsverzeichnis festgehalten – so weiß jede Seite, was vereinbart ist.
Treppen und Flure
- Treppenstufen und Podeste feucht wischen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Fußleisten und Ecken
- Entfernen von Spinnweben
Eingangsbereich
- Haustür innen und außen, Glasflächen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Fußmatten und Schmutzfangzonen
- Reinigung des Vorplatzes
Aufzug
- Kabinenboden reinigen
- Wände und Spiegelflächen
- Bedientableau und Türen
- Türschienen von Schmutz befreien
Keller und Nebenräume
- Kellergänge und Treppen
- Waschküche und Trockenraum
- Fahrrad- und Kinderwagenraum
- Speicher und Bodenräume
Fenster im Treppenhaus
- Treppenhausfenster innen und außen
- Rahmen und Fensterbänke
- Lichtkuppeln und Oberlichter
- Auf Wunsch als Zusatzleistung
Müllstandplatz
- Umfeld der Tonnen kehren
- Tonnen an die Straße stellen und zurückholen
- Bei Bedarf Tonnen reinigen
- Entfernen von abgestelltem Sperrmüll
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Das hängt vor allem von der Anzahl der Parteien und der Nutzung ab. Diese Richtwerte haben sich in der Praxis bewährt:
| Turnus | Passend für | Typischer Umfang |
|---|---|---|
| Wöchentlich | Häuser ab etwa 8 Parteien, Objekte mit Gewerbeeinheiten, Gebäude mit starkem Publikumsverkehr | Treppen, Flure, Eingang und Aufzug komplett |
| 14-täglich | Der häufigste Fall: Mehrfamilienhäuser mit 4 bis 8 Parteien | Treppen, Flure und Eingang; Keller im Wechsel |
| Monatlich | Kleinere Objekte mit wenig Durchgangsverkehr, ruhige Wohnlagen | Grundprogramm, Nebenräume nach Bedarf |
| Quartalsweise | Ergänzend zu den obigen Turnussen | Fenster, Keller, Speicher, Lampen und Geländer intensiv |
Winter braucht mehr
Zwischen November und März wird deutlich mehr Schmutz und Nässe ins Haus getragen – Streusalz greift zusätzlich viele Bodenbeläge an. Viele unserer Kunden erhöhen für diese Monate den Turnus und reduzieren ihn im Sommer wieder. Das lässt sich im Vertrag von vornherein so festhalten.
Ist die Treppenhausreinigung auf Mieter umlagefähig?
In den meisten Fällen ja. Die Betriebskostenverordnung führt die Gebäudereinigung ausdrücklich als umlagefähige Betriebskostenart auf.
Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen zu den Kosten der Gebäudereinigung die Kosten für die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile – dazu gehören ausdrücklich Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und der Fahrkorb des Aufzugs. Genau das, was eine Treppenhausreinigung abdeckt.
Damit die Umlage wirksam ist, müssen aber zwei Bedingungen erfüllt sein:
Vereinbarung im Mietvertrag
Der Mietvertrag muss die Umlage von Betriebskosten regeln. Ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt in der Regel; eine Auflistung der einzelnen Positionen ist sauberer.
Laufend statt einmalig
Umlagefähig sind laufend wiederkehrende Kosten. Eine einmalige Grundreinigung oder eine Sanierung des Treppenhauses fällt nicht darunter – das sind Instandhaltungskosten, die der Eigentümer trägt.
Was das praktisch bedeutet
Für viele Vermieter ist die Treppenhausreinigung damit weitgehend kostenneutral: Die laufenden Kosten gehen in die Betriebskostenabrechnung ein, während der Verwaltungsaufwand und die Diskussionen im Haus wegfallen. Wir stellen monatlich oder quartalsweise ab und weisen die Leistungen so aus, dass sie sich ohne Nacharbeit in die Abrechnung übernehmen lassen.
Hinweis: Diese Ausführungen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang eine Umlage in Ihrem konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Gestaltung Ihres Mietvertrags ab. Im Zweifel klärt das Ihr Rechtsanwalt oder der zuständige Eigentümerverband.
Unsere Auftraggeber
Hausverwaltungen
Mehrere Objekte über einen Ansprechpartner, einheitliche Abrechnung und verlässliche Erreichbarkeit. Bei Beschwerden aus dem Haus melden Sie sich einmal – den Rest klären wir vor Ort.
WEG und Eigentümergemeinschaften
Transparentes Angebot, das sich in der Eigentümerversammlung vorlegen lässt: klarer Leistungsumfang, klarer Preis, keine versteckten Zuschläge.
Private Vermieter
Sie wohnen selbst nicht im Haus oder haben schlicht keine Lust mehr auf die Diskussion um den Putzplan. Wir übernehmen die Reinigung – Sie legen die Kosten um.
Gemischt genutzte Objekte
Wohnungen über Praxis oder Ladenfläche: Wir stimmen Reinigungszeiten so ab, dass weder Betrieb noch Bewohner gestört werden, und trennen die Bereiche sauber in der Abrechnung.
In drei Schritten zum sauberen Treppenhaus
Besichtigung vor Ort
Wir schauen uns das Objekt an: Anzahl der Aufgänge und Etagen, Bodenbeläge, Nebenräume, Zugang. Kostenlos und unverbindlich.
Leistungsverzeichnis und Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Verzeichnis mit allen Positionen und Turnussen sowie einen festen Monatspreis. Damit können Sie in die Eigentümerversammlung gehen oder direkt entscheiden.
Start mit fester Reinigungskraft
Wir regeln die Schlüsselübergabe, hängen den Reinigungsplan im Hausflur aus und starten. Ab dann läuft es – ohne dass Sie sich kümmern müssen.
Treppenhausreinigung in Karlsruhe und Umgebung
Unser Firmensitz liegt in der Gellertstraße in Karlsruhe. Kurze Wege bedeuten verlässliche Termine – auch dann, wenn kurzfristig etwas dazwischenkommt.
Stadtteile in Karlsruhe
Umgebung
Sie verwalten mehrere Objekte im Raum Karlsruhe? Dann sprechen Sie uns auf ein Paketangebot an.
Treppenhausreinigung – Ihre Fragen
Was kostet eine Treppenhausreinigung in Karlsruhe?
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Etagen und Aufgänge, der zu reinigenden Fläche, dem Bodenbelag, dem gewünschten Turnus und den zusätzlich vereinbarten Bereichen wie Keller, Aufzug oder Müllstandplatz.
Pauschalpreise pro Quadratmeter wären in diesem Bereich unseriös – ein Altbautreppenhaus mit Holzstufen und Zwischenpodesten macht deutlich mehr Arbeit als ein Neubau mit durchgehendem Fliesenboden. Deshalb schauen wir uns das Objekt vorher kostenlos an und geben Ihnen dann einen festen Monatspreis.
Können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
In der Regel ja. Die Gebäudereinigung ist nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung eine umlagefähige Betriebskostenart, und die Säuberung von Zugängen, Fluren, Treppen und Kellern fällt ausdrücklich darunter.
Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht und dass es sich um laufend wiederkehrende Kosten handelt. Eine einmalige Grundreinigung ist nicht umlagefähig. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Bei Mehrfamilienhäusern mit vier bis acht Parteien ist ein 14-täglicher Turnus der häufigste Fall. Ab etwa acht Parteien, bei Gewerbeeinheiten im Haus oder starkem Publikumsverkehr empfehlen wir wöchentlich. Kleinere, ruhige Objekte kommen oft mit einem monatlichen Turnus aus.
In den Wintermonaten lohnt sich meist eine höhere Frequenz, weil deutlich mehr Nässe und Streusalz ins Haus getragen werden.
Wie kommen Sie ins Haus?
Wir erhalten einen Schlüssel oder Transponder, der schriftlich quittiert und sicher verwahrt wird. Alternativ arbeiten wir mit einem Schlüsseltresor am Objekt. Unsere Reinigungskräfte sind sorgfältig ausgewählt, und wir sind über eine Betriebshaftpflicht versichert.
Bekommen wir immer dieselbe Reinigungskraft?
Ja, das ist bei uns Standard. Feste Kräfte pro Objekt kennen das Haus, die Zugänge und die Besonderheiten – das führt zu gleichbleibender Qualität und die Bewohner haben ein vertrautes Gesicht. Bei Urlaub oder Krankheit stellen wir eine eingearbeitete Vertretung.
Wer stellt Reinigungsmittel, Geräte und Wasser?
Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit. Sie brauchen nichts zu stellen und nichts nachzukaufen. Was wir vor Ort benötigen, ist ein Wasseranschluss – meist in der Waschküche oder im Keller – und eine Steckdose.
Ist die Fensterreinigung im Treppenhaus enthalten?
Nicht automatisch, sie lässt sich aber problemlos ergänzen. Üblich ist eine Reinigung der Treppenhausfenster zwei- bis viermal im Jahr. Wir nehmen das als eigene Position ins Leistungsverzeichnis auf, damit es in der Abrechnung sauber getrennt bleibt.
Übernehmen Sie auch das Rausstellen der Mülltonnen?
Ja. Wir stellen die Tonnen zum Abfuhrtermin an die Straße und holen sie zurück, kehren den Müllstandplatz und melden uns, wenn dort Sperrmüll abgestellt wurde. Das ist eine der Leistungen, die im Alltag am meisten Ärger nimmt.
Wie lange läuft der Vertrag?
Wir arbeiten mit einem Reinigungsvertrag, weil er Turnus, Leistungsumfang und Preis für beide Seiten verbindlich festhält. Die Kündigungsfristen halten wir bewusst überschaubar und besprechen sie vorab offen. Wir wollen Kunden halten, weil die Arbeit stimmt – nicht wegen einer langen Laufzeit.
Was passiert, wenn sich Bewohner beschweren?
Sie melden sich bei Ihrem festen Ansprechpartner – den Rest klären wir. Wir schauen uns die Sache vor Ort an und bessern nach, wenn etwas nicht in Ordnung war. Sie müssen weder vermitteln noch nachhalten.
Kostenlose Besichtigung für Ihr Objekt
Sagen Sie uns kurz, wie viele Aufgänge und Etagen Ihr Haus hat – wir schauen es uns an und erstellen ein schriftliches Angebot mit festem Monatspreis. Unverbindlich und ohne Vorkosten.