Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schiavano Reinigungsservice
Stand März 2026

 

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Schiavano Reinigungsservice nachfolgend Auftragnehmer und seinen Kunden.

Kunden sind Verbraucher gemäß § 13 BGB sowie Unternehmer gemäß § 14 BGB.

Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

 

§ 2 Leistungen und Vertragsschluss

Art, Umfang, Häufigkeit und Ort der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.

Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder Beginn der Leistung auf Grundlage einer Beauftragung.

Änderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Preise gelten gegenüber Unternehmern zuzüglich und gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag.

Bei laufenden Verträgen ist die Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig.

Bei Einzelaufträgen ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Leistung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.

 

§ 4 Terminabsagen und Annahmeverzug

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Bei einer vom Kunden zu vertretenden kurzfristigen Absage oder bei fehlendem Zugang kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat insbesondere den Zugang zu den Räumlichkeiten sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser sicherzustellen.

Soweit der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, haftet der Auftragnehmer nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

§ 6 Leistungsdurchführung

Der Auftragnehmer ist innerhalb vereinbarter Zeitfenster frei in der Organisation der Leistungserbringung.

Der Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern ist zulässig. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die Leistung.

Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Störungen kann die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachgeholt werden.

 

§ 7 Mängel und Reklamationen

Der Kunde wird gebeten, Leistungen zeitnah zu überprüfen.

Mängel sollen möglichst unverzüglich angezeigt werden.

Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

 

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, laufen Verträge auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigung erfolgt in Textform unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Frist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

 

§ 11 Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle ihm bekannt gewordenen Informationen.

 

§ 12 Widerrufsrecht Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert im Rahmen des Vertragsabschlusses.

 

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Teil B: Besondere Bestimmungen für Unternehmer gemäß § 14 BGB

Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Unternehmer.

§ 15 Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich insbesondere Lohnkosten, Materialkosten, Energiekosten, Entsorgungskosten oder gesetzliche Abgaben ändern.

Eine Anpassung erfolgt nur im tatsächlichen Umfang der Kostenänderung.

Kostensenkungen werden berücksichtigt.

Die Anpassung wird mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt.

Bei einer Erhöhung von mehr als 10 Prozent besteht ein Sonderkündigungsrecht.

 

§ 16 Mängel Unternehmer

Der Unternehmer wird gebeten, offensichtliche Mängel zeitnah anzuzeigen.

Eine unterlassene Anzeige führt nicht zum Ausschluss gesetzlicher Rechte.

 

§ 17 Ausfallregelung Unternehmer

Bei einer vom Unternehmer zu vertretende kurzfristige Absage oder bei fehlendem Zugang kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern eine Nachholung der Leistung nicht möglich ist.

Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 18 Vertragslaufzeit Unternehmer

Verträge können eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.

Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

Eine Kündigung ist mit 3 Monaten Frist zum Monatsende möglich.

 

§ 19 Gerichtsstand Unternehmer

Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit gesetzlich zulässig.

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